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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 21.03.2000 - II Qs 105/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22499
LG Frankenthal, 21.03.2000 - II Qs 105/00 (https://dejure.org/2000,22499)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21.03.2000 - II Qs 105/00 (https://dejure.org/2000,22499)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 21. März 2000 - II Qs 105/00 (https://dejure.org/2000,22499)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Anordnung der Entnahme von Körperzellen und der Anordnung von deren molekularbiologischer Untersuchung zur DNA-Feststellung; Konkrete Gefahrprognose i.S.v. § 81g Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 19
  • StV 2000, 303
 
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Rechtsprechung
   LG Bremen, 04.04.2000 - 22 Qs 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,25938
LG Bremen, 04.04.2000 - 22 Qs 109/00 (https://dejure.org/2000,25938)
LG Bremen, Entscheidung vom 04.04.2000 - 22 Qs 109/00 (https://dejure.org/2000,25938)
LG Bremen, Entscheidung vom 04. April 2000 - 22 Qs 109/00 (https://dejure.org/2000,25938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 303
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 2 Ws 111/03

    DNA; Entnahme einer Speichelprobe, negative Kriminalprognose, langer Zeitraum

    Zwar ist in der Rechtsprechung (vgl. LG Hannover, StV 2000, 302 f.; LG Berlin, StV 2000, 302; LG Bremen, StV 2000, 303 f.; LG Aurich, StV 2000, 609; AG Stade, StV 2000, 304 f.) eine negative Kriminalprognose verneint worden, wenn die Anlasstat etliche Jahre zurücklag und der Täter sich in dieser Zeit straffrei geführt hatte.
  • OLG Hamm, 16.02.2006 - 1 Ws 76/06

    Negative Kriminalprognose; lange zurück liegenden Anlasstaten; Entnahme von

    Zwar ist in der Rechtsprechung (vgl. LG Hannover, StV 2000, 202; LG Berlin, StV 2000, 302; LG Bremen, StV 2000, 303; LG Aurich, StV 2000, 609; AG Stade, StV 2000, 304) eine negative Kriminalprognose verneint worden, wenn die Anlasstat etliche Jahre zurücklag und der Täter sich in dieser Zeit straffrei geführt hatte.
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 18.10.1999 - 517 Qs 140/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,23519
LG Berlin, 18.10.1999 - 517 Qs 140/99 (https://dejure.org/1999,23519)
LG Berlin, Entscheidung vom 18.10.1999 - 517 Qs 140/99 (https://dejure.org/1999,23519)
LG Berlin, Entscheidung vom 18. Oktober 1999 - 517 Qs 140/99 (https://dejure.org/1999,23519)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 303
 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Dies gilt etwa für die Rückfallgeschwindigkeit, den Zeitablauf seit der früheren Tatbegehung (vgl. LG Hannover, Beschluss vom 3. September 1999 - 49 Qs 138/99 -, StV 1999, S. 590 ; AG Stade, StV 2000, S. 304 f.), das Verhalten des Betroffenen in der Bewährungszeit oder einen Straferlass, seine Motivationslage bei der früheren Tatbegehung, seine Lebensumstände (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Hannover, StV 2000, S. 302 f.) und seine Persönlichkeit.

    Dabei darf allerdings der nach dem Gesetzeszweck unterschiedliche Prognosemaßstab nicht aus den Augen verloren werden (vgl. LG Berlin, StV 2000, S. 303; LG Bremen, StV 2000, S. 303 f.; LG Hannover, StV 2000, S. 302 f.; LG Nürnberg-Fürth, StV 2000, S. 71 f.; LG Tübingen, StV 2000, S. 114; Schulz, a.a.O., S. 199).

    Allein die Annahme, eine Rückfallgefahr eines vor langer Zeit verurteilten Betroffenen sei "nicht sicher auszuschließen" (LG Bremen, StV 2000, S. 303 f.), kann einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht rechtfertigen.

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